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   SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07 ER   

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SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07 ER (https://dejure.org/2007,114038)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 27.03.2007 - S 44 AS 368/07 ER (https://dejure.org/2007,114038)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 27. März 2007 - S 44 AS 368/07 ER (https://dejure.org/2007,114038)
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  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07
    Das Gericht muss zwar neben möglichen anderen Gesichtspunkten auch das Ergebnis des Rechtsstreits berücksichtigen, so dass es regelmäßig billig ist, dass der die Kosten trägt, der unterliegt (vgl. u.a. BSG 17, 124, 128; SozR 3-1500 § 193 Nr. 2; HessLSG Breith 95, 168).
  • LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

    Auszug aus SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07
    Wird, wie im vorliegenden Fall, eine Wohnung bewohnt, deren Größe die maßgeblichen Wohnflächengrenzen des sozialen Wohnungsbaus überschreitet, so sind unabhängig von einer etwa hierdurch verursachten Überschreitung der angemessenen Wohnungskosten jedenfalls die Heizkosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auf den an-gemessenen Betrag zu beschränken, der sich unter hypothetischer Zugrundelegung ei-ner angemessenen Wohnfläche ergibt (vgl. hierzu Hessisches Landessozialgericht, Be-schluss vom 21. März 2006 - L 9 AS 124/05 ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Januar 2007 - L 9 AS 651/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 8 SO 78/05

    Antrag auf weitere Gewährung von Haushaltshilfe; Leistungsbereich der Hilfe zur

    Auszug aus SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07
    Soweit sich der Antragsteller gegen die Nichtübernahme der tatsächlichen Heizkosten für die Zeit vor Eingang des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Gericht am 5. März 2007 wendet, ist dem Gericht eine Entscheidung verwehrt, da es sich bis zum Eingang des einstweiligen Rechtsschutzantrages bei Gericht um einen vergangenen Zeitraum handelt und sich die für die Bejahung eines Anordnungsgrundes erforderliche Notlage erst durch den Antragseingang bei Gericht am 5. März 2007 manifestiert (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 8 SO 78/05 ER; Beschluss vom 20. September 2005 - L 8 AS 31/05; Beschluss vom 10. Feb-ruar 2006 - L 9 AS 1/06 ER; Beschluss vom 7. August 2006 - L 9 AS 417/06 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Beginn

    Auszug aus SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07
    Die Eilentscheidung in Anfechtungssachen erfordert dabei grundsätzlich eine Interessenabwägung, wobei das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes und das durch Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz verfassungsrechtlich ge-schützte Aussetzungsinteresse miteinander abzuwägen sind (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Januar 2006 - L 9 AS 17/06 ER; Landesso-zialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER B m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2006 - L 9 AS 17/06

    Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts um 100 v.H. auf Grund

    Auszug aus SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07
    Die Eilentscheidung in Anfechtungssachen erfordert dabei grundsätzlich eine Interessenabwägung, wobei das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes und das durch Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz verfassungsrechtlich ge-schützte Aussetzungsinteresse miteinander abzuwägen sind (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Januar 2006 - L 9 AS 17/06 ER; Landesso-zialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2006 - L 7 AS 1196/06 ER B m.w.N.).
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07
    Das Gericht muss zwar neben möglichen anderen Gesichtspunkten auch das Ergebnis des Rechtsstreits berücksichtigen, so dass es regelmäßig billig ist, dass der die Kosten trägt, der unterliegt (vgl. u.a. BSG 17, 124, 128; SozR 3-1500 § 193 Nr. 2; HessLSG Breith 95, 168).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2006 - L 9 AS 1/06
    Auszug aus SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07
    Soweit sich der Antragsteller gegen die Nichtübernahme der tatsächlichen Heizkosten für die Zeit vor Eingang des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Gericht am 5. März 2007 wendet, ist dem Gericht eine Entscheidung verwehrt, da es sich bis zum Eingang des einstweiligen Rechtsschutzantrages bei Gericht um einen vergangenen Zeitraum handelt und sich die für die Bejahung eines Anordnungsgrundes erforderliche Notlage erst durch den Antragseingang bei Gericht am 5. März 2007 manifestiert (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 8 SO 78/05 ER; Beschluss vom 20. September 2005 - L 8 AS 31/05; Beschluss vom 10. Feb-ruar 2006 - L 9 AS 1/06 ER; Beschluss vom 7. August 2006 - L 9 AS 417/06 ER).
  • SG Aachen, 02.09.2005 - S 8 AS 31/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07
    Soweit sich der Antragsteller gegen die Nichtübernahme der tatsächlichen Heizkosten für die Zeit vor Eingang des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Gericht am 5. März 2007 wendet, ist dem Gericht eine Entscheidung verwehrt, da es sich bis zum Eingang des einstweiligen Rechtsschutzantrages bei Gericht um einen vergangenen Zeitraum handelt und sich die für die Bejahung eines Anordnungsgrundes erforderliche Notlage erst durch den Antragseingang bei Gericht am 5. März 2007 manifestiert (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 8 SO 78/05 ER; Beschluss vom 20. September 2005 - L 8 AS 31/05; Beschluss vom 10. Feb-ruar 2006 - L 9 AS 1/06 ER; Beschluss vom 7. August 2006 - L 9 AS 417/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 9 AS 417/06
    Auszug aus SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07
    Soweit sich der Antragsteller gegen die Nichtübernahme der tatsächlichen Heizkosten für die Zeit vor Eingang des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Gericht am 5. März 2007 wendet, ist dem Gericht eine Entscheidung verwehrt, da es sich bis zum Eingang des einstweiligen Rechtsschutzantrages bei Gericht um einen vergangenen Zeitraum handelt und sich die für die Bejahung eines Anordnungsgrundes erforderliche Notlage erst durch den Antragseingang bei Gericht am 5. März 2007 manifestiert (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 8 SO 78/05 ER; Beschluss vom 20. September 2005 - L 8 AS 31/05; Beschluss vom 10. Feb-ruar 2006 - L 9 AS 1/06 ER; Beschluss vom 7. August 2006 - L 9 AS 417/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2006 - L 6 AS 200/06
    Auszug aus SG Oldenburg, 27.03.2007 - S 44 AS 368/07
    Grund hierfür ist der Umstand, dass sich die Höhe der Heizkosten nach gebäude- und personenbezogenen Faktoren wie Lage und Zustand der Unterkunft (z.B. Alter des Hau-ses, Höhe der Räume, Wärmeisolierung, Zustand von Türen und Fenstern, Alter und Zu-stand der Heizungsanlage) sowie nach der Anzahl und Lebenssituation der Personen (z.B. Alter und Gesundheitszustand) bestimmt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31. Juli 2006 - L 6 AS 200/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2007 - L 9 AS 651/06
  • SG Oldenburg, 29.03.2006 - S 48 AS 758/05
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